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Die Fachschaft
Die Fachschaft bezeichnet alle Studierenden der Fachschaft 10.1, also der Studiengänge Medizin, Biomedical Engineering und Hebammenwissenschaft. Sie wählt jährlich die Fachschaftvertretung, die studentischen Mitglieder des Fakultätsrates und den Senat auf Hochschulebene.
Die Fachschaftsvertretung
Die Fachschaftsvertretung wird jährlich von der Fachschaft gewählt und soll deren Meinung vertreten. Sie besteht immer aus 13 Mitgliedern. Die Vertretung stimmt über die finanziellen Mittel ab, über wichtige Entscheidung und entsenden verschiedene studentische Vertreter und Vertreterinnen in die unterschiedlichen Kommissionen. Diese Beschlüsse werden auf der Fachschaftsitzung getroffen, die in der Vorlesungszeit jeden 2. Dienstag in den Räumlichkeiten in der Uniklinik stattfindet. Die Sitzungen werden auf der Website und durch den „alle-Verteiler“ angekündigt.
Der Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat ist ein Gremium, welches von der Vertretung gewählt worden ist. Jedes Mitglied hat eine spezielle Aufgabe, welches im Interesse der Fachschaft vertritt. Informationen zu unseren Referentinnen und Referenten findest du hier. Wenn man die Fachschaftsvertretung als Legislative („Bundestag“) beschreibt, ist der Fachschaftsrat die Exekutive („Bundesregierung“).
Der Fachschaftsrat besteht immer aus einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitz und einem Referent für Finanzen und dessen Stellvertreter:in.
Die anderen Referate können vom Ratsvorsitz frei bestimmt werden. Es ergeben sich allerdings selten grundlegende Änderungen an den Referaten da die aktuell bestehenden sich über die letzten Jahre gut bewährt haben.
Aktuell gibt es folgende Referate:
- Ratsvorsitz
- Referat für Finanzen
- Referate für Studium und Lehre
- Referat für Vernetzung
- Referat für Erstsemesterarbeit
- Referat für Öffentlichkeit
- Referat für Antidiskriminierung
- Referat für Biomedical Engineering
- Referat für Hebammenwissenschaft